Inhaltsverzeichnis

Revision der Ortsplanung

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Gemeinderat lädt interessierte Personen, Gruppierungen und Parteien ein, sich aktiv am Prozess zur Revision der Ortsplanung zu beteiligen.

Es spielt keine Rolle, ob das Thema Ortsplanung für Sie Neuland ist, oder ob Sie vom Fach sind, ob Sie noch zur Schule gehen oder pensioniert sind, ob Sie stimmberechtigt sind oder nicht, ob Sie Ideen ein­bringen oder die erarbeiteten Zwischenergebnisse beurteilen möchten: Ihre Meinung interessiert uns. Je bunter die Gruppe der Teilnehmenden, umso interessanter sind die Diskussionen.


Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflagen von Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung

Die laufende Revision der Ortsplanung (Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung) ist in der Gemeinde Widnau weit fortgeschritten. Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen im November 2023 und einer vertieften fachlichen Prüfung durch die Kerngruppe sieht der Gemeinderat in wenigen kleinräumigen Punkten eine Anpassung des neuen Zonenplans sowie der Schutzverordnung vor. Ebenso soll das Baureglement kleine Anpassungen erfahren. Bevor der Gemeinderat über die Änderungsauflagen entscheidet, führt er vom 10. April bis 9. Mai 2024 eine Mitwirkung durch. Danach sieht der Gemeinderat vor, die Anpassungen noch vor den Sommerferien öffentlich aufzulegen.

Während der öffentlichen Auflage der Totalrevision Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) vom 9. Februar bis 10. März 2023 gingen verschiedene Einsprachen ein. Sie wurden eingehend geprüft und mit allen Einsprechenden wurden bis Mitte November 2023 Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe im Februar 2024 dem Gemeinderat, den Zonenplan in wenigen kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen. Im gleichen Zug soll bezüglich der früher aufgelegten Schutzverordnung die letzte Einsprache mit der nun vorgesehenen Anpassung bereinigt werden.

Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie noch vor den Sommerferien öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureg­lement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Mitwirkungsfrist

  • 10. April 2024 bis 9. Mai 2024

Gegenstand

Einsicht in die Unterlagen

  • Online auf www.widnau.ch: Aktuelles - Projekte - Revision Ortsplanung - Zonenplan und Baureglement neu (Mitwirkung Änderungsauflage)
  • Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 10. April 2024 bis 9. Mai 2024 im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, eingesehen werden.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) können Anliegen bzw. Stellung­nahmen zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 9. Mai 2024 schriftlich an den Gemein­derat Widnau eingereicht werden.


Zonenplan und Baureglement neu

Unterlagen öffentliche Auflage zu Totalrevision Nutzungsplanung - Zonenplan und Baureglement
9. Februar 2023 bis 10. März 2023


Unterlagen öffentliche Bekanntmachung


Unterlagen 2. Mitwirkung:


Unterlagen 1. Mitwirkung:


Zonenplan und Baureglement bisher


Schutzverordnung neu


Schutzverordnung 2. Änderung


Schutzverordnung 1. Änderungen (vereinfachtes Verfahren)


Schutzverordnung (Auflage)


Schutzverordnung bisher


Nützliche Informationen

Strategie / Analyse


Richtplan bisher


Verkehr


Baureglement / Zonenplan


Fokus


Planungs- und Baugesetz PBG


Webseiten


Warum ist eine Ortsplanungs-Revision nötig?

Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Der Bundesrat hat das revidierte Raumplanungsgesetz auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt.

Danach hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. 2017 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons St.Gallen ( Text, Karte ) genehmigt.

Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen ausserdem das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Darin sind alle für das Bauen im Kanton St. Gallen wichtigen Bauvorschriften enthalten.

Die Gemeinden müssen nun ihre Planungsinstrumente wie Zonenplan, Schutzverordnung, Richtplan und Baureglement an die neuen Bestimmungen des Bundesrechtes und des kantonalen Rechtes über die Raumplanung anpassen. Dazu haben sie zehn Jahre Zeit.

Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Dieser Wechsel in den Grundauffassungen der Raumplanung stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.


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Gliederung des Wikis

Prozessverlauf und Termine (letzte Änderung 17.09.2021)

(Phasenplan, Richtplan, Widnau in 25 Jahren, Schutzverordnung, Themenabende, Teilstrategien, Analysebericht, …)


Allgemeine und spezielle Themen (letzte Änderung 29.06.2020)

(Abfallentsorgung, Attraktivität von Widnau, Schutzverordnung, Bauen und Energie, …)


Themenbereich Freiraum (letzte Änderung 21.10.2020)

(Dreieck Binnenkanal-Neugasse-Bahnhofstrasse, Aufwertung/Revitalisierung der Ländernach, Mittelrheintaler-Kulturlandpark, …)


Themenbereich Siedlung (letzte Änderung 24.10.2020)

(Lärmbelastung, Zonenplan und Baureglement, "urbane" Verdichtung, EFH- und MFH-Quartiere, …)


Themenbereich Verkehr (letzte Änderung 19/07/2022)

(Verkehrskonzept, Tempo 30, Verkehrsmessunge, Fluglärm, Bus und Bahn, Parkplätze, …)


Über dieses Wiki (letzte Änderung 15.07.2022)

(Anleitung, Kosten, Anonymität, …)



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Katja Hutter, 26/04/2023 13:42 :!: Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans und des Baureglements sind bis 10. März 2023 29 Einsprachen eingegangen. … (zum Beitrag)

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Weiterer Prozessverlauf

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