Der Gemeinderat lädt interessierte Personen, Gruppierungen und Parteien ein, sich aktiv am Prozess zur Revision der Ortsplanung zu beteiligen.
Es spielt keine Rolle, ob das Thema Ortsplanung für Sie Neuland ist, oder ob Sie vom Fach sind, ob Sie noch zur Schule gehen oder pensioniert sind, ob Sie stimmberechtigt sind oder nicht, ob Sie Ideen einbringen oder die erarbeiteten Zwischenergebnisse beurteilen möchten: Ihre Meinung interessiert uns. Je bunter die Gruppe der Teilnehmenden, umso interessanter sind die Diskussionen.
Die laufende Revision der Ortsplanung (Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung) ist in der Gemeinde Widnau weit fortgeschritten. Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen im November 2023 und einer vertieften fachlichen Prüfung durch die Kerngruppe sieht der Gemeinderat in wenigen kleinräumigen Punkten eine Anpassung des neuen Zonenplans sowie der Schutzverordnung vor. Ebenso soll das Baureglement kleine Anpassungen erfahren. Bevor der Gemeinderat über die Änderungsauflagen entscheidet, führt er vom 10. April bis 9. Mai 2024 eine Mitwirkung durch. Danach sieht der Gemeinderat vor, die Anpassungen noch vor den Sommerferien öffentlich aufzulegen.
Während der öffentlichen Auflage der Totalrevision Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) vom 9. Februar bis 10. März 2023 gingen verschiedene Einsprachen ein. Sie wurden eingehend geprüft und mit allen Einsprechenden wurden bis Mitte November 2023 Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe im Februar 2024 dem Gemeinderat, den Zonenplan in wenigen kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen. Im gleichen Zug soll bezüglich der früher aufgelegten Schutzverordnung die letzte Einsprache mit der nun vorgesehenen Anpassung bereinigt werden.
Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie noch vor den Sommerferien öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Mitwirkungsfrist
Gegenstand
Einsicht in die Unterlagen
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) können Anliegen bzw. Stellungnahmen zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 9. Mai 2024 schriftlich an den Gemeinderat Widnau eingereicht werden.
Unterlagen öffentliche Auflage zu Totalrevision Nutzungsplanung - Zonenplan und Baureglement
9. Februar 2023 bis 10. März 2023
Unterlagen öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen 2. Mitwirkung:
Unterlagen 1. Mitwirkung:
Zonenplan und Baureglement bisher
Schutzverordnung 2. Änderung
Schutzverordnung 1. Änderungen (vereinfachtes Verfahren)
Schutzverordnung (Auflage)
Schutzverordnung bisher
Strategie / Analyse
Richtplan bisher
Verkehr
Baureglement / Zonenplan
Fokus
Planungs- und Baugesetz PBG
Webseiten
Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Der Bundesrat hat das revidierte Raumplanungsgesetz auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt.
Danach hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. 2017 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons St.Gallen ( Text, Karte ) genehmigt.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen ausserdem das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Darin sind alle für das Bauen im Kanton St. Gallen wichtigen Bauvorschriften enthalten.
Die Gemeinden müssen nun ihre Planungsinstrumente wie Zonenplan, Schutzverordnung, Richtplan und Baureglement an die neuen Bestimmungen des Bundesrechtes und des kantonalen Rechtes über die Raumplanung anpassen. Dazu haben sie zehn Jahre Zeit.
Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Dieser Wechsel in den Grundauffassungen der Raumplanung stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.
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Mehrere Antworten auf neuere Beiträge
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Katja Hutter, 26/04/2023 13:42 Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans und des Baureglements sind bis 10. März 2023 29 Einsprachen eingegangen. … (zum Beitrag)
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Katja Hutter, 22/03/2023 17:46 Mit den Verengungen wird tatsächlich eine Verkehrsberuhigung erreicht. … (zum Beitrag)
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Weiterer Prozessverlauf
anonym, 11/12/2023 11:07 Ja ist verständlich, dass sich einzelne Eigentümer nicht gerecht behandelt fühlen. Aber haben sich diese Personen auch in der Mitwirkungsphase eingebracht? … (zum Beitrag)
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anonym, 15/11/2023 17:03 Nun, eine Zonenplanänderung will schon gut überlegt und hinterfragt sein,… (zum Beitrag)