(PDF Teilstrategie Siedlung, Seiten 7 bis 17)
Die Siedlungsstrategie macht Aussagen zu den angestrebten Nutzungen, Dichten, Bebauungsmustern und privaten Freiräumen im Siedlungsgebiet.
Sie definiert Siedlungsschwerpunkte und Gebietsmerkmale, die zu einer ablesbaren Siedlungsstruktur und zu einer verbesserten Orientierung beitragen sollen.
Die bauliche Weiterentwicklung, die innerhalb der heutigen Bauzonen stattfinden soll, orientiert sich zukünftig an der Siedlungsstrategie. Wo dichter gebaut wird, müssen zukünftig höhere Qualitätsstandards erfüllt werden. Dies gilt sowohl für Bauten wie auch für dazugehörige Freiräume, sowohl in Wohn- wie auch in Arbeitsplatzgebieten. Gestalterische, soziale und ökologische Aspekte gewinnen an Bedeutung.
Lärmbelastung (letzte Änderung 29/10/2021)
anonym, 24/10/2021 08:36, 24/10/2021 10:46 - Zuerst einmal Gratulation zu dieser Art der Bürgerbeteiligung. Interessiert habe ich die Artikel durchgelesen. Wegen eines geplanten Wohnungswechsels interessiere ich mich sehr für Widnau. (... weiter lesen)
Zonenplan und Baureglement (letzte Änderung 23/03/2021)
anonym, 04/03/2021 08:08, 11/08/2021 08:50 - Welche Instrumente/Regelbauvorschriften sind im Rahmen der Zonenplanung und des neuen Baureglements vorgesehen? Ist die Einführung der Baumassenziffer geplant oder wird man sich auf Höhen und Abstände beschränken? (... weiterlesen)
„Urbane“ Verdichtung (letzte Änderung 23/12/2020)
anonym, 18/12/2020 14:38, 26/02/2021 11:58 - Die Ortsplanung Widnau darf nicht nur durch eine kleine Gruppe, welche sich für eine „urbane“ Verdichtung ausspricht, dominiert werden. Vielmehr soll die (noch) hohe Wohn- und Lebensqualität im Fokus bleiben und stehen und als Grundsatz verfolgt werden. (... weiterlesen)
EFH- und MFH-Quartiere (letzte Änderung 10/03/2021)
anonym, 29/11/2020 08:04, 06/01/2021 20:24 - Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Teilstrategie Freiraum/Siedlung/Verkehr konsequent umgesetzt wird. Es ist gut zwischen Metropolkreisel und Heerbrugg auf eine hohe Dichte zu setzen, daneben soll es aber auch Platz für EFH-Quartiere haben. (... weiterlesen)
Keine zusätzlichen Einzonungen (letzte Änderung 29.06.2020)
anonym, 08/06/2020 23:15 - Im detaillierten Analysebericht vom 8.11.2019 wird auf Seite 23 die Prognose gemacht, wonach Widnau bis im Jahr 2040 mit circa 1800 bis 1900 zusätzlichen Einwohnern zu rechnen hat und im Jahr 2017 noch 15,2 Hektaren unbebaute Bauzonenflächen existierten. Deshalb seien zusätzliche Einzonungen in dieser Ortsplanungsrevision nicht vorgesehen. (... weiterlesen)
Ihre Kommentare, Anregungen und Fragen zu diesem Themenbereich
Diskussion
Ja stimmt, Urbanisierung spaltet die Geister. Mir gefällt Widnau in diesem Mix nicht mehr. Vielleicht hätte man die Hauptstrasse mit einem durchgehenden Gebäudeband links und rechts von der Autobahn bis nach Heerbrugg bebauen sollen. (Klar nicht umsetzbar aufgrund Besitzverhältnisse) Das wäre eine massive Menge an Wohnraum gewesen, hätte alles dahinter vom Lärm abgeschirmt. Ich werde mit dieser „Ver-block-ung“ nie warm werden. Ebensowenig mit den 'Rektalsticks' an der Hauptstrasse welche mit ihren unzähligen Reflektieren in der Winterdunkelheit die traversierenden Menschen unsichtbar werden lassen.
ABER, ich muss ja nach langem Wohnen nicht bleiben und kann Platz machen für neue Wohlfühlen.
Wir danken für Ihren Kommentar.
Der Zonenplan lag bis 10.03.2023 öffentlich zur Einsicht auf. Vielleicht sind noch Einsprachen eingegangen, die zuerst bereinigt werden müssen.
Meine Frage hierzu:
Werden die Bürger von Widnau das letzte Wort haben (oblig. Referendum), bevor der Zonenplan rechtsgültig in Kraft tritt?
Aus meiner Sicht wäre dies notwendig, zumal das Gesicht von Widnau auf Jahre hinaus stark verändert wird (Urbanisierung mit entsprechenden Konsequenzen) und ein demokratischer Entscheid der Bürger die Anpassungen am Zonenplan global legitimieren würde, was sicher auch im Sinne der Planer (der Verwaltung) wäre.
Für eine Beantwortung meiner Frage danke ich bestens.
Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans und des Baureglements sind bis 10. März 2023 29 Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat am 4. April 2023 von den Einsprachen Kenntnis genommen und festgestellt, dass ¾ der Einsprachen noch mehr innere Verdichtung und höhere Bauten bezwecken und ¼ der Einsprachen geringere Dichten und tiefere Gebäude erreichen möchten. Sämtliche Einsprachen wurden in einem ersten Schritt durch ERR Raumplaner fachlich beurteilt und anschliessend mit den Mitgliedern der Kerngruppe beraten. In einem nächsten Schritt werden Einspracheverhandlungen terminiert, an welchen Mitglieder der Kerngruppe mitwirken. Über jene Einsprachen, die nicht im Einspracheverfahren erledigt werden können, wird der Gemeinderat zu entscheiden haben. Nach den Einspracheentscheiden des Gemeinderats werden die Planungsinstrumente dem fakultativen Referendum unterstellt. Sollte das Referendum ergriffen werden, kommen der neue Zonenplan und das neue Baureglement zur Abstimmung. Sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird oder die Bürgerschaft den Planungsinstrumenten an der Urne zustimmt, eröffnet der Gemeinderat anschliessend den Einspracheentscheid mit Rechtsmittelfrist. Das Risiko liegt in langwieriger Zeitverzögerung und daraus entstehender Rechtsunsicherheit für alle Grundeigentümer/innen und Bauwilligen.