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wiki:projekt_revision_ortsplanung:teilstrategie_siedlung

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Themenbereich Siedlung

(PDF Teilstrategie Siedlung, Seiten 7 bis 17)

Die Siedlungsstrategie macht Aussagen zu den angestrebten Nutzungen, Dichten, Bebauungsmustern und privaten Freiräumen im Siedlungsgebiet.

Sie definiert Siedlungsschwerpunkte und Gebietsmerkmale, die zu einer ablesbaren Siedlungsstruktur und zu einer verbesserten Orientierung beitragen sollen.

Die bauliche Weiterentwicklung, die innerhalb der heutigen Bauzonen stattfinden soll, orientiert sich zukünftig an der Siedlungsstrategie. Wo dichter gebaut wird, müssen zukünftig höhere Qualitätsstandards erfüllt werden. Dies gilt sowohl für Bauten wie auch für dazugehörige Freiräume, sowohl in Wohn- wie auch in Arbeitsplatzgebieten. Gestalterische, soziale und ökologische Aspekte gewinnen an Bedeutung.



Diskutierte Themen

Lärmbelastung

anonym, 24/10/2021 08:36, 24/10/2021 10:46 - Zuerst einmal Gratulation zu dieser Art der Bürgerbeteiligung. Interessiert habe ich die Artikel durchgelesen. Wegen eines geplanten Wohnungswechsels interessiere ich mich sehr für Widnau. (... weiter lesen)

Zonenplan und Baureglement

anonym, 04/03/2021 08:08, 11/08/2021 08:50 - Welche Instrumente/Regelbauvorschriften sind im Rahmen der Zonenplanung und des neuen Baureglements vorgesehen? Ist die Einführung der Baumassenziffer geplant oder wird man sich auf Höhen und Abstände beschränken? (... weiterlesen)

Verdichtung

anonym, 18/12/2020 14:38, 26/02/2021 11:58 - Die Ortsplanung Widnau darf nicht nur durch eine kleine Gruppe, welche sich für eine „urbane“ Verdichtung ausspricht, dominiert werden. Vielmehr soll die (noch) hohe Wohn- und Lebensqualität im Fokus bleiben und stehen und als Grundsatz verfolgt werden. (... weiterlesen)

EFH- und MFH-Quartiere

anonym, 29/11/2020 08:04, 06/01/2021 20:24 - Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Teilstrategie Freiraum/Siedlung/Verkehr konsequent umgesetzt wird. Es ist gut zwischen Metropolkreisel und Heerbrugg auf eine hohe Dichte zu setzen, daneben soll es aber auch Platz für EFH-Quartiere haben. (... weiterlesen)

Was momentan zu sehen ist, ist eine schleichende Umwandlung der EFH-Quartiere in MFH-Quartiere. Grössere Grundstücke werden von Investoren gekauft, maximal überbaut um mit dem Objekt möglichst viel Gewinn zu erziehen. Das Nachsehen haben Familien die in ein EFH ziehen möchten. Weiter wohnen in EFH-Quartieren sehr gute Steuerzahler zu denen mit einem überlegten Überbauungskonzept Sorge getragen werden sollte. Widnau ist bekannt und beliebt bei Familien für die Einfamilienhausquartiere, leider ist man sich auch in den ruhigsten Quartieren nicht sicher, ob man plötzlich ein 2-Stock plus Attikawohnungs-Block nahe an die Grenze gebaut wird. Diese Sicherheit sollte man den Hausbesitzern wieder geben können, damit Sie sich in Widnau lange Zeit wohlfühlen und sich gerne auch hier niederlassen.

anha, 16/12/2020 11:52, 04/03/2021 18:18 - Im Rahmen der Ortsplanungsrevision möchten wir mit entsprechenden Massnahmen die bestehenden EFH-Quartiere wie Krüzmäder, Alpstrasse, Frauenäcker, Wuhrstrasse usw., in ihrer Bebauungsart schützen. Wir bezeichnen diese Quartiere im Gemeinderichtplan als „Mikroquartiere“. Sie sind als Einheit ablesbar und stellen eine Besonderheit dar. Im Rahmen der Ortsplanung werden entsprechende Nachverdichtungskonzepte entwickelt, die sicherstellen, dass das heutige Siedlungsbild erhalten bleiben soll.

anonym, 18/12/2020 14:46, 04/03/2021 18:17 - Die vier erwähnten sogenannten Mikroquartiere sind zu wenige und sollten keine Besonderheit darstellen. Die erwähnte Herangehensweise - wie maximal verdichtet werden kann - erachte ich als falsch und birgt die Gefahr von Wohnqualitätsverlust.

anha, 23/12/2020 15:18, 04/03/2021 18:17 - Bei der Festlegung, welche Gebiete in Widnau als „Mikroquartiere“ bezeichnet werden, wurde geprüft, in welchen Gebieten gibt es Überbauungsmuster, die ein einheitliches Bild darstellen. Es gibt leider in Widnau nicht viele Quartiere, die über einen spezifischen baulichen und siedlungsgeschichtlichen Charakter verfügen. Diese Mikroquartiere sollen erhalten und sorgfältig weiterentwickelt werden.

Die meisten Quartiere sind uneinheitlich und sehr heterogen in der Bebauung und in der „Bebauungsgeschichte“. Dort sind keine „Charakteristiken“ zu finden, die die künftige bauliche Weiterentwicklung leiten können.

anonym, 04/03/2021 08:04, 11/08/2021 08:51 - Wie ist der Schutz des Bebauungsmuster's zu verstehen. „Quartiere als Einheit zu verstehen“ etc. hört sich fast nach Denkmal- oder Ortsbildschutz an. Je geringer dann die Tiefe der Definition desto grösser der Schutzumfang und die Rechtsunsicherheit… Mir stellt sich in diesem Zusammenhang bei den bezeichneten Mikroquartieren deshalb die Frage, wie die Umsetzung zum Erhalt des Überbauungsmusters geplant ist. Geht es da Richtung Schutz des Bildes und damit einer Beschränkung der Nutzung im Vergleich zum heutigen Baureglement für die Quartiere. Ein solche Massnahme wäre für die Eigentümer klar wertmindernd (und damit ev. entschädigungspflichtig).

anha, 10/03/2021 13:55, 11/08/2021 08:51 - In Widnau gibt es verschiedene Quartiere, die aufgrund ihrer Bebauung einen besonderen Charakter aufweisen so z.B. Alpstrasse, Frauenäcker, Krüzmäder. Sie werden als Einheit wahrgenommen. Ziel der räumlichen Entwicklungsstrategie ist es, diese sogenannten „Mikroquartiere“ in ihrer Art und ihrer hohen Wohnqualität und Durchgrünung zu erhalten. Sie sollen durch die Grundeigentümer sorgfältig weiterentwickelt werden können. Im Rahmen der Erarbeitung des Baureglements und Zonenplans wird geprüft, mit welchen geeigneten Vorgaben diese Zielsetzung erreicht werden kann.


Ihre Kommentare, Anregungen und Fragen zu diesem Themenbereich

Diskussion

anonym, 27/04/2023 16:19

Ja stimmt, Urbanisierung spaltet die Geister. Mir gefällt Widnau in diesem Mix nicht mehr. Vielleicht hätte man die Hauptstrasse mit einem durchgehenden Gebäudeband links und rechts von der Autobahn bis nach Heerbrugg bebauen sollen. (Klar nicht umsetzbar aufgrund Besitzverhältnisse) Das wäre eine massive Menge an Wohnraum gewesen, hätte alles dahinter vom Lärm abgeschirmt. Ich werde mit dieser „Ver-block-ung“ nie warm werden. Ebensowenig mit den 'Rektalsticks' an der Hauptstrasse welche mit ihren unzähligen Reflektieren in der Winterdunkelheit die traversierenden Menschen unsichtbar werden lassen.

ABER, ich muss ja nach langem Wohnen nicht bleiben und kann Platz machen für neue Wohlfühlen.

kahu, 17/05/2023 09:39

Wir danken für Ihren Kommentar.

anonym, 21/03/2023 12:35, 21/03/2023 16:00

:!: Der Zonenplan lag bis 10.03.2023 öffentlich zur Einsicht auf. Vielleicht sind noch Einsprachen eingegangen, die zuerst bereinigt werden müssen.

Meine Frage hierzu:

Werden die Bürger von Widnau das letzte Wort haben (oblig. Referendum), bevor der Zonenplan rechtsgültig in Kraft tritt?

Aus meiner Sicht wäre dies notwendig, zumal das Gesicht von Widnau auf Jahre hinaus stark verändert wird (Urbanisierung mit entsprechenden Konsequenzen) und ein demokratischer Entscheid der Bürger die Anpassungen am Zonenplan global legitimieren würde, was sicher auch im Sinne der Planer (der Verwaltung) wäre.

Für eine Beantwortung meiner Frage danke ich bestens.

kahu, 26/04/2023 13:42, 27/04/2023 08:00

:!: Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans und des Baureglements sind bis 10. März 2023 29 Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat am 4. April 2023 von den Einsprachen Kenntnis genommen und festgestellt, dass ¾ der Einsprachen noch mehr innere Verdichtung und höhere Bauten bezwecken und ¼ der Einsprachen geringere Dichten und tiefere Gebäude erreichen möchten. Sämtliche Einsprachen wurden in einem ersten Schritt durch ERR Raumplaner fachlich beurteilt und anschliessend mit den Mitgliedern der Kerngruppe beraten. In einem nächsten Schritt werden Einspracheverhandlungen terminiert, an welchen Mitglieder der Kerngruppe mitwirken. Über jene Einsprachen, die nicht im Einspracheverfahren erledigt werden können, wird der Gemeinderat zu entscheiden haben. Nach den Einspracheentscheiden des Gemeinderats werden die Planungsinstrumente dem fakultativen Referendum unterstellt. Sollte das Referendum ergriffen werden, kommen der neue Zonenplan und das neue Baureglement zur Abstimmung. Sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird oder die Bürgerschaft den Planungsinstrumenten an der Urne zustimmt, eröffnet der Gemeinderat anschliessend den Einspracheentscheid mit Rechtsmittelfrist. Das Risiko liegt in langwieriger Zeitverzögerung und daraus entstehender Rechtsunsicherheit für alle Grundeigentümer/innen und Bauwilligen.

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