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wiki:projekt_revision_ortsplanung:schutzverordnung

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Schutzverordnung

anonym, 28/12/2020 09:00, 11/08/2021 08:49 - Die dieser Plattform beigelegte „Schutzverordnung“ entstammt den 90er Jahren und trägt noch die Unterschrift von Hans Fehr sel. Aus meiner Sicht müsste man diese längst überarbeiten. So beinhaltet es z.B. noch schutzwürdige Artefakte, welche nicht mehr existieren. Bezugnehmend z.B. auf das Schulhaus Schlatt werden Kastanienbäume erwähnt, die beim Neubau gefällt wurden. Ich stelle mir die Frage, ob hier die Bäume ordentlich aus dem Schutzkonzept „entlassen“ wurden. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob der geteerte Platz vor dem Schulhaus Schlatt nicht mit mehr natürlichen Schattenspendern bestockt werden müsste (nicht nur behelfsmässig aufgestellte Tröge) und die gefällten Kastanienbäume ersetzt werden müssten (gemäss Schutzkonzept).

anha, 05/01/2021 15:28, 11/08/2021 08:49 - Ja, die Schutzverordnung ist „veraltet“. Sie wird im Zuge der Revision der Ortsplanung vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die seinerzeitige Entlassung des Schulhauses Schlatt sowie der dortigen Baumgruppe aus der Schutzverordnung erfolgte nach Durchführung des ordentlichen Auflageverfahren von 30 Tagen (8. April 2014 - 7. Mai 2014). Das Baudepartement genehmigte die Änderung der Schutzverordnung am 3. Oktober 2014. Sie sehen - alles erfolgte rechtens. Was die Gestaltung des geteerten Platzes beim Schulhaus Schlatt angeht, ist dies das Ergebnis eines Workshops mit den Nutzern der Anlage. Der Platz soll multifunktional und vielfältig nutzbar sein. Daher wurden mobile Pflanztrögen aufgestellt. Diese können - je nach Anlass - gut umplatziert werden.

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wiki/projekt_revision_ortsplanung/schutzverordnung.txt · Zuletzt geändert: 19/11/2021 10:29 von brwe