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Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Revision der Ortsplanung

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Gemeinderat lädt interessierte Personen, Gruppierungen und Parteien ein, sich aktiv am Prozess zur Revision der Ortsplanung zu beteiligen.

Es spielt keine Rolle, ob das Thema Ortsplanung für Sie Neuland ist, oder ob Sie vom Fach sind, ob Sie noch zur Schule gehen oder pensioniert sind, ob Sie stimmberechtigt sind oder nicht, ob Sie Ideen ein­bringen oder die erarbeiteten Zwischenergebnisse beurteilen möchten: Ihre Meinung interessiert uns. Je bunter die Gruppe der Teilnehmenden, umso interessanter sind die Diskussionen.

Ursprünglich sollten sich interessierte Widnauerinnen und Widnauer auch in Präsenz-Workshops einbringen können. Dementsprechend haben wir die Struktur dieses Wikis an den geplanten Workshops orientiert.

Leider haben die Covid-19 Schutzmassnahmen die Durchführung der Workshops verhindert, und die erfreulich rege Nutzung (über 180 konstruktive Beiträge) hat das Wiki etwas unübersichtlich werden lassen.

Mit der thematischen Gliederung der Beiträge hoffen wir nun, die Orientierung im Wiki zu erleichtern.

Informieren Sie sich über den Prozess zur Revision der Ortsplanung in diesem Wiki und diskutieren Sie mit. (Was ist ein Wiki ?)

Bleiben Sie mit dem E-Mail-Abo der Gemeinde auf dem Laufenden.(E-Mail-Abo Benutzerkonto erstellen)


Gliederung des Wikis

Prozessverlauf und Termine (letzte Änderung 17.09.2021)

(Phasenplan, Richtplan, Widnau in 25 Jahren, Schutzverordnung, Themenabende, Teilstrategien, Analysebericht, …)


Allgemeine und spezielle Themen (letzte Änderung 29.06.2020)

(Abfallentsorgung, Attraktivität von Widnau, Schutzverordnung, Bauen und Energie, …)


Themenbereich Freiraum (letzte Änderung 21.10.2020)

(Dreieck Binnenkanal-Neugasse-Bahnhofstrasse, Aufwertung/Revitalisierung der Ländernach, Mittelrheintaler-Kulturlandpark, …)


Themenbereich Siedlung (letzte Änderung 24.10.2020)

(Lärmbelastung, Zonenplan und Baureglement, "urbane" Verdichtung, EFH- und MFH-Quartiere, …)


Themenbereich Verkehr (letzte Änderung 19/07/2022)

(Verkehrskonzept, Tempo 30, Verkehrsmessunge, Fluglärm, Bus und Bahn, Parkplätze, …)


Über dieses Wiki (letzte Änderung 15.07.2022)

(Anleitung, Kosten, Anonymität, …)



Die drei neuesten Beiträge

Zonenplan, Baureglement

anonym, 31/08/2022 18:09 :!: Wie sieht es mit vereinbarten Bau- und Nutzungsbeschränkungen aus? … (zum Beitrag)

Zonenplan, Baureglement

anonym, 29/08/2022 16:06 :!: Guten Tag

Nach Studium des Zonenplans und Baureglements sind folgende 2 Fragen aufgetaucht: … (zum Beitrag)

Unterschied Grünzone / Freihaltezone

anonym, 07/08/2022 09:14 :!: Können Sie uns kurz erklären, was der Unterschied zwischen Grünzone und jetzt neu Freihaltezone bedeutet? … (zum Beitrag)


Nützliche Informationen


:!: Zonenplan und Baureglement neu :!:

Mit der Verteilung des Fokus 4/2022 ab 8. August 2022 beginnt die Informationsphase zum neuen Zonenplan und zum neuen Baureglement der Politischen Gemeinde Widnau. Im WIKI lassen sich Fragen zum Zonenplan und Baureglement direkt deponieren, diese werden prioritär und innert nützlicher Frist beantwortet.

Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am 30. August 2022 statt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Mitwirkung vom 1. bis 30. September 2022.

Zudem stehen an den individuellen Frageabenden vom Mittwoch, 7. September 2022, Donnerstag, 8. September 2022, und Montag, 19. September 2022, jeweils von 17.00-20.00 Uhr, im Widebaumsaal in drei Kojen Experten und Fachpersonen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Reservieren Sie sich hier Ihren individuellen Termin oder melden Sie sich telefonisch unter 071 727 03 24 bei der Gemeinderatskanzlei an.


Zonenplan und Baureglement bisher


Schutzverordnung neu


Schutzverordnung bisher


Strategie / Analyse


Richtplan bisher


Richtplan neu


Baureglement / Zonenplan


Fokus


Planungs- und Baugesetz PBG


Webseiten


Warum ist eine Ortsplanungs-Revision nötig?

Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Der Bundesrat hat das revidierte Raumplanungsgesetz auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt.

Danach hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. 2017 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons St.Gallen ( Text, Karte ) genehmigt.

Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen ausserdem das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Darin sind alle für das Bauen im Kanton St. Gallen wichtigen Bauvorschriften enthalten.

Die Gemeinden müssen nun ihre Planungsinstrumente wie Zonenplan, Schutzverordnung, Richtplan und Baureglement an die neuen Bestimmungen des Bundesrechtes und des kantonalen Rechtes über die Raumplanung anpassen. Dazu haben sie zehn Jahre Zeit.

Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Dieser Wechsel in den Grundauffassungen der Raumplanung stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.


Diskussion

anonym, 08/01/2023 20:01, 08/01/2023 20:25

:!: In nächster Zeit wird das Altersheim Augiessenstrasse leer sein. Wie wird die leere Liegenschaft genutzt? Wird alles Rückgebaut und als Baulandreserve reserviert für die nahe Zukunft. Danke für Ihre ausführliche Antwort auf die Nutzung Parzelle Altersheim Augiessen.

kahu, 16/01/2023 08:56

Zurzeit laufen Abklärungen betreffend einer möglichen zeitlich limitierten Zwischennutzung aufgrund einer konkreten Anfrage. Als Vermieterin muss die Gemeinde in der Lage sein, über die Mietdauer sicherzustellen, dass die Alt-Liegenschaft als Mietobjekt tadellos weiter funktioniert (z.B. Heizung, Sanitäranlagen etc.). Somit kommt eine temporäre Zwischennutzung nur dann in Frage, wenn das Kosten-/Nutzenverhältnis gegeben ist. Langfristig gesehen ist das Areal eine Baulandreserve. Ob alles ganz rückgebaut wird oder es eine Kombination von Neubau und Sanierung/Umnutzung von bestehender Bausubstanz ist, wird sich weisen.

anonym, 26/09/2022 12:02, 26/09/2022 17:10

:!: Ein Ziel des Agglomerationsprogramms ist es ja die sogenannten Lebensadern (Hauptstrassen) zu entlasten. Da man Verkehr bekanntlich nicht verringern, sondern nur verlagern kann, habe ich mich gefragt wo dann der Verkehr hingeht, wenn er von der Hauptstrasse weg soll? Ich bin dann im Dokument „Mobilitätsstrategie St.Galler Rheintal“, welches die Basis für das Agglomerationsprogramm ist, fündig geworden. In diesem Dokument werden die Auswirkungen der verschieden geplanten Massnahmen detailliert mittels Verkehrssimulationen untersucht.

Ich bin dann ziemlich erschrocken, was für Auswirkungen die geplanten flankierenden Massnahmen des Agglomerationsprogramms für Widnau haben.

Gemäss diesem Dokument (S.130) soll der Verkehr an der Hauptstrasse um bis zu 3000 Fahrzeuge (-14%) am Tag geringer sein. Dafür soll der Verkehr:

- An der Rheinstrasse um 1000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+17%) - An der Balgacherstrasse um 600 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+22%) - An der Unterdorfstrasse um 800 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+9%). Die Unterdorfstrasse (Sammelstrasse) führt dann mehr Fahrzeuge als die Bahnhofstrasse (Hauptstrasse)

Der Druck der Lebensader (Hauptstrasse) wird also auf die Arterien (Nebenstrassen) abgelassen. Medizinisch spricht man dann von Hirnschlag.

Wie kann es sein das Widnau das Agglomerationsprogramm in dieser Form unterstützt? Und wieso wird dem in der Ortsplanung nicht Rechnung getragen? Wie will Widnau dem entgegenwirken?

kahu, 10/10/2022 15:30, 11/10/2022 08:58

:!: Im Dokument „Mobilitätsstrategie St. Galler Rheintal“ sind Untersuchungen der heutigen Zustände, verschiedene durchgeführte Simulationen sowie Potentiale für Verbesserungen enthalten. Und dies nicht nur im Bezug auf den motorisierten Individualverkehr (MIV), sondern auch für den öffentlichen sowie Langsam-Verkehr.

Auswertungen zeigen, dass der öV in der Region Rheintal – trotz der guten Voraussetzung seitens der Siedlungsstruktur und der Bahnanbindung – im Kantonsvergleich viel weniger benutzt wird (11% gegenüber 23% des Gesamtkantons). Schlussfolgerung daraus ist, dass das Potential für den öV relativ hoch ist, analog dem Anteil des Binnenverkehrs.

Die flankierenden Massnahmen in der Mobilitätsstrategie beziehen sich auf Geschwindigkeitsreduktionen entlang den sensiblen Ortsdurchfahrten und auf die Lenkung der Ströme an den strategischen Knoten. Massnahmen an Strassen verursachen immer eine Verkehrsumlagerung. Die Hauptachse darf jedoch nicht zulasten der tiefer eingestuften Strassen entlastet werden. Die Funktionalität der Hauptstrasse muss erhalten bleiben. Eine Entlastung der Lebensader (Hauptstrassen) kann durch sinnvolle Verkehrslenkung und neue Strassen erfolgen. Eine Entlastung kann aber auch erreicht werden, wenn die Arbeitspendler vom Auto aufs Velo und den öffentlichen Verkehr umsteigen. Ein Ziel des Agglomerationsprogramms ist es unter anderem, das Angebot für Velofahrer und Fussgänger zu verbessern und den öV (Taktverdichtung, Taktsicherheit) zu stärken und entsprechend attraktiver zu gestalten.

An der Lebensader Post-/Diepoldsauerstrasse laufen aktuell die Planungen für ein neues Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK). Mit der Strassenraumgestaltung muss die Funktionalität der Strasse erhalten bleiben und Verkehrsumlagerungen vermieden werden. In erster Linie soll der Verkehr verstetigt und den Radfahrern und Fussgängern genügend Raum für die sichere Fortbewegung zur Verfügung gestellt werden.

Gerade das Rheintal hat topografiebedingt ein grosses Potential für die Förderung des Veloverkehrs (Velo-Arbeitspendler). Mit sicheren, direkten und möglichst hindernisfreien Verbindungen zu den Arbeitsplätzen / Zentren soll der Veloverkehr gefördert werden. Sei es längs der Hauptstrasse mit genügend breiten Velostreifen oder entlang des Binnenkanals mit den geplanten Velounterführungen. Die Mobilitätsstrategie St. Galler Rheintal mit den erwähnten Simulationen zeigt denn auch deutlich auf, dass nicht jede Gemeinde einzeln Massnahmen gegen den Verkehr unternehmen kann, sondern dass dies regional angegangen werden muss.

Für die Verkehrszunahmen sind wir alle mitverantwortlich – steigen wir also einmal mehr auf unser Velo oder nehmen den öV!

anonym, 19/09/2022 17:44, 19/09/2022 20:27

:!: Bei einem Grundstück, das gemäss Gefahrenkarte mit einer Hochwassersituation rechnen muss, macht es Sinn, das Gebäude höher zu stellen - der Bauherr wird mit der neuen Baumassenziffer (ab Niveaupunkt) „bestraft“, weil er dann weniger nutzbares Bauvolumen realisieren kann. Meines Erachtens wäre zu prüfen, ob in solchen Situationen der Niveaupunkt um das Mass der möglichen Überschwemmung gemäss GVSG angehoben werden kann.

kahu, 10/10/2022 15:21, 11/10/2022 08:56

:!: Das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt die Anwendung der Baumassenziffer in Art. 87. Gemäss Art. 87 Abs. 2 PBG gilt als Bauvolumen jenes Volumen des Baukörpers in seinen Aussenmassen, das über einer durch den Niveaupunkt verlaufenden horizontalen Ebene liegt. Mit dem neuen Baureglement kann die Gemeinde keine andere Bemessungsart einführen, das Baugesetz ist verbindlich.

In der Entwicklung der Gebäudehöhen wurde in sämtlichen Wohnzonen ein Sockel von 0.7 - 1.0 Meter für die Realisierung eines Hochparterres vorgesehen. Die in Widnau durchaus sinnvolle Höherstellung von Gebäuden aufgrund von möglichem Hochwasser wurde somit berücksichtigt. Die Auswirkung von grossen Tiefgaragen resp. Untergeschossen auf die Baumassenziffer wird an einer der nächsten Sitzungen der Kerngruppe Ortsplanung nochmals vertieft diskutiert.

anonym, 31/08/2022 18:09, 31/08/2022 18:13

:!: Wie sieht es mit vereinbarten Bau- und Nutzungsbeschränkungen aus? Als Beispiel wurden Grundstücke von W3 auf W2a zurückgestuft und als Personaldienstbarkeit hinterlegt. Bleiben diese Dienstbarkeiten bestehen? Wenn nein, wie sieht die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Parteien aus?

kahu, 05/09/2022 14:43, 05/09/2022 20:08

:!: Wie bis anhin sind auch mit dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBP) sowie dem neuen Baureglement die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen massgebend. Privatrechtliche Vereinbarungen unter Nachbarn wie Bau- und Nutzungsbeschränkungen, Verträge, Vereinbarungen etc. sind lediglich privatrechtlich bindend. Da die Auslegung der getroffenen Abmachungen aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen zu verschiedenen Interpretationen führen könnte, lohnt es sich, wenn die Nachbarn diese an das neue Recht anpassen und sofern notwendig den Eintrag im Grundbuch nachführen lassen.

anonym, 29/08/2022 16:06, 29/08/2022 16:06

:!: Guten Tag

Nach Studium des Zonenplans und Baureglements sind folgende 2 Fragen aufgetaucht:

A) Im neuen Baureglement gibt es keine Firsthöhe mehr. Gemäss Art 20 Abs. 2 kann bei einem Satteldach/Walmdach die Gesamthöhe um 1.5 m überschritten werden. Verstehe ich das richtig, dass in der Zone W13.5a somit eine „Firsthöhe“ von 13.5 + 1.5 m = 15 m gilt?

B) Es werden Gebiete von W2a in W13.5a umgezont. Somit werden 3 statt 2 Vollgeschosse (in beiden Fällen plus Dachausbau) erlaubt, sowie die Gebäudehöhe von von 7.5 m auf 10 m und die „Firsthöhe“ von 11 m auf 15 m erhöht. Dies wird als „Weiterentwicklung/moderate Nachverdichtung“ bezeichnet. In vollüberbauten Gebieten nach W2a mit grösstenteils 2geschossigen Bauten ohne Dachausbau haben diese Umzonungen einen dramatischen Effekt und verursachen über Jahrzehnte ein uneinheitliches Quartierbild, was wohl nicht im Sinne der Ortsplanung sein kann. Ist das wirklich erwünscht, zumal ja auch W10.5a mit Wegfall der Ausnützungsziffer eine erhebliche „moderate“ Nachverdichtung gegenüber W2a erlaubt?

kahu, 31/08/2022 15:18, 31/08/2022 16:35

:!: Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) wird der bisherige Begriff ‘Firsthöhe’ durch ‘Gesamthöhe’ abgelöst. In der Zone W13.5A gilt eine Gebäudehöhe von 10.0 Metern und eine Gesamthöhe von 13.5 Metern. Nur für Satteldächer sowie Walmdächer wird bei der Gesamthöhe ein Zuschlag von 1.5 Metern gewährt.

Der grosse Anteil der bisherigen Zone W2A konnte in die Zone W9.5A, W10.5A oder W10.5 überführt werden. Bei einem Quartier war dies aus Sicht der Spezialisten aufgrund der Höhenstaffelung zu den angrenzenden Zonen (A17.0 mit Gesamthöhe 17.0 Meter / WG 14.0 mit Gesamthöhe 14.0 Meter) nicht möglich. Aus raumplanerischer Sicht ist die Zone W13.5A an diesem Ort stimmig. Trotzdem nehmen wir den Input gerne auf und werden dieses Thema in der Kerngruppe nochmals erörtern.

anonym, 01/09/2022 09:11, 01/09/2022 10:28

:!: Vielen Dank. Wir sprechen hier vom Gebiet nördliche Nöllenstrasse/Rosenaustrasse. Ich finde, dieses Einfamilien-/Doppelhaus-Quartier verträgt keine 3stöckige Bebauung, es wird zusammen mit der südlichen Nöllenstrasse/Flurstrasse/Aeuelistrasse als ein Quartier wahrgenommen. In den letzten Jahren sind 5 neue Einfamilienhäuser, 2geschossig ohne Dachausbau, (Standort ehemalige von Däniken-Villa) dazugekommen, was den Charakter des Quartiers auf längere Zeit festigt. Nur weil entlang der Unterdorfstrasse die Bauhöhen erhöht wurden (die Zone ist in diesem Abschnitt aktuell WG2 und auch nur mit Gebäuden mit 2 Vollgeschossen überbaut), sollte das Quartier nicht seinen Charakter verlieren. Die Übergänge zu den Industrie- und Gewerbezonen im Norden und Osten sind auch heute vorhanden und nicht störend, über weite Strecken mit Baumreihen abgegrenzt. Ich begrüsse es sehr, wenn dies in der Kerngruppe nochmals erörtert wird.

Ist nicht auch das Dreieck Rietstrasse/Balgacherstrasse/Huebstrasse heute W2A und nachher W13.5A?

kahu, 16/09/2022 13:19, 17/09/2022 19:47

:!: Besten Dank für Ihren wertvollen Input. Dürfen wir Sie bitten, Ihre Anregung persönlich mit Namen per Mail an gemeinderatskanzlei@widnau.ch einzureichen. So ist es uns möglich, diese im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens aufzunehmen, zu behandeln und Ihnen Rückmeldung zu geben. Die Mitwirkungsfrist läuft noch bis Freitag, 30. September 2022.

anonym, 07/08/2022 09:14, 08/08/2022 09:40

:!: Fragen Unterschied Grünzone / Freihaltezone:

  • Können Sie uns kurz erklären, was der Unterschied zwischen Grünzone und jetzt neu Freihaltezone bedeutet?
  • Ist dies lediglich eine neue Bezeichnung oder hat dies einen rechtlichen Unterschied sprich z.B in der Nutzungsbestimmungen oder dergleichen?
  • Unterliegt die Freihaltezone einem höheren Schutz als die Grünzone? Wenn ja, was ändert sich?
  • Gibt es steuerliche Unterschiede der zwei Zonen für die Besteuerung?
kahu, 10/08/2022 14:32, 11/08/2022 10:13

:!: Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) werden verschiedene bisherige Zonenbezeichnungen eliminiert und einige neue Zonenbezeichnungen eingeführt. So sieht das PBG keine Grünzonen mehr vor, neu gibt es nur noch Freihaltezonen (Art. 16 PBG). Die bisherigen Grünzonen werden im neuen Zonenplan daher in Freihaltezonen überführt. Dabei muss zwischen Freihaltezonen innerhalb bzw. ausserhalb der Bauzone unterschieden werden (FiB bzw. FaB). Der Zweck, der Schutzstatus sowie die mögliche Nutzung bleiben aber unverändert. Die Änderung dieser Zonenbezeichnung löst steuerlich weder eine Wertminderung noch eine Werterhöhung aus.

anonym, 11/08/2022 11:56, 16/08/2022 12:44

:!: Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

dh. es hat vom alten zum neuen Zonenplan bei den Grünzonen keinerlei Änderungen geben ausser die Namensbezeichnung. Rechtlich etc. bleibt alles beim alten. Ist das richtig?

Im Art. 16 PBG Artikel 2 steht, dass die politische Gemeinde den den Zweck im Rahmennutzungsplan näher festlegt.

Können Sie mir sagen, wo ich den Rahmennutzungsplan finde?

kahu, 16/08/2022 11:00, 16/08/2022 12:44

:!: Durch die Änderung der Zonenbezeichnung ändert sich weder der Zweck, der Schutzstatus noch die mögliche Nutzung. Der erwähnte Rahmennutzungsplan (Art. 7 PBG) beinhaltet den Zonenplan sowie das Baureglement. Im Zonenplan werden die Gebiete der Freihaltezonen ausgeschieden und mit dem Baureglement (Art. 9) werden folgende Bestimmungen erlassen:

  • In der Freihaltezone Ortsplanung (FiB O) sowie in der Freihaltezone Erholungs-, Sport- und Parkanlagen (FiB E) sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind.
  • Die Freihaltezone Rhein (FaB R) dient der Sicherung des Raumbedarfs für den Rhein, der Naherholung, der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und für Bauten und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung. Bauten und Anlagen, die dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind, sind zulässig. Vorbehalten bleibt die Sicherung von Grundwasserschutzzonen oder Grundwasserschutzarealen, insbesondere für Bauten und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, im Rahmen der Schutzzonen (S), soweit diese die Freihaltezone überlagern.
anonym, 07/05/2022 07:55, 08/08/2022 09:41

Wann wird ein sicherer Übergang zwischen Migros und Rhyland eingeführt? Die Autos werden da überhaupt nicht langsamer. Es ist sehr gefährlich.

Stöcke auf der Straße sind eine lokale Erfindung, keine gesetzliche Regelung. Die Fahrer achten nicht darauf. Es gibt keine Verkehrszeichen, weder horizontal noch vertikal.

Die Stadtverwaltung reagiert nicht auf das Problem. Vielleicht kümmert sich endlich der neue Bürgermeister darum.

anonym, 10/05/2022 17:03, 08/08/2022 09:41

Nun, Sie sind mit Ihrem Anliegen wohl nicht alleine. Leider wird die Bahnhofstrasse seit Anbeginn gebetsmühlenartig als „grossen Erfolg“ verkauft. Schattenseiten werden konsequent ausgeklammert.

anonym, 13/05/2022 16:58, 08/08/2022 09:41

Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Die fehlenden Zebrastreifen an der Bahnhofstrasse sind speziell für Kinder sehr gefährlich. In der Schule bringt man ihnen bei, am Zebrastreifen zu warten bis ein Auto steht. An der Bahnhofstrasse ist das Konzept zu warten bis eine Lücke kommt, um anschliessend in die Mitte zu rennen, um wieder auf eine Lücke zu warten. Absolut ungeeignet für Kinder! Den Vogel abgeschossen hat die Gemeinde aber mit den weissen Blindenleitlinien am Boden, welche einem Blinden einen Zebrastreifen suggerieren, wo keiner ist!

kahu, 14/06/2022 10:53, 08/08/2022 09:41

Das Konzept mit den Querungsstellen ohne Fussgängerstreifen ist in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Tiefbauamt als Strasseneigentümer und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, erarbeitet worden. Letztere ist für die Anordnung der Markierungen zuständig. Der Vorteil der fehlenden Fussgängerstreifen ist, dass die Strasse an beliebiger Stelle überquert werden kann. Sobald ein Fussgängerstreifen markiert ist, darf die Strasse nur beim Fussgängerstreifen gequert werden. Die eigenen Erfahrungen und Beobachtungen, aber auch positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass das System grundsätzlich funktioniert und für die Fussgänger das Queren auch ohne Fussgängerstreifen sicher möglich ist. Ja, sehr häufig halten die Autofahrer an, um den Fussgängern das Queren zu ermöglichen. Die Verkehrsschulung bei den Schulkindern wird neu auch auf das Queren von Strassen ohne Fussgängerstreifen angepasst, da dieses Modell an der Bahnhofstrasse und darüber hinaus auch in anderen Zentren umgesetzt wurde und wird. Bezüglich des Blindenleitsystems möchten wir festhalten, dass diese Markierung zusammen mit der Procap, der Fachorganisation für Sehbehinderte, erarbeitet wurde. Das Blindenleitsystem wurde mit verschiedenen, in Widnau wohnhaften sehbehinderten Personen besprochen, getestet und auf deren Bedürfnisse hin optimiert.

kahu, 14/06/2022 10:49, 08/08/2022 09:41

Das System der Bahnhofstrasse funktioniert im Grundsatz gut. Nach der Fertigstellung hatten wir viele kritische Stimmen, und viele dieser kritischen Stimmen haben nachträglich gemeldet, dass das Konzept recht gut funktioniert. Selbstverständlich gibt es Details, welche nachträglich hätten optimiert werden können. Natürlich ist bei einer Beurteilung auch immer entscheidend, welche «Brille» man aufhat: der Berufschauffeur hat beispielsweise ganz andere Bedürfnisse als der/die Fussgänger/in, der/die Radfahrer/in, die Gewerbetreibende usw.

anonym, 10/05/2022 17:32, 08/08/2022 09:42

… das Problem liegt wohl eher an den rücksichtslosen Verkehrsteilnehmenden und nicht an den Verwaltungen?

anonym, 23/05/2022 15:22, 08/08/2022 09:42

Ich stimme zu. In diesem Stadtteil gibt es keine Fußgängerzonen. Es gibt keine Markierungen. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, aber auch für andere ist es schwierig, die Straße zu überqueren. Ist es wirklich ein großes Problem, die Geschwindigkeit zu begrenzen und eine gefährliche Stelle zu markieren?

kahu, 14/06/2022 10:56, 14/06/2022 15:14

:!: Um welchen „Stadtteil“ handelt es sich?

anonym, 11/08/2022 11:35, 16/08/2022 12:38

:!: Theoretisch funktioniert das System schon. 'Dummerweise' hat man Jahre zuvor ein System etabliert bei welchem der Fussgänger Vortritt hat. Etwas kurssichtig, aus meiner Sicht, hat man diese potthässlichen Rektalsticks (wie aus dem A gezogen in braun) installiert, welche eigentlich beiden 'Parteien' maximale Möglichkeit geben sich flüssig zu bewegen. Man nutzt einfach die Lücken. Dies ist für Ältere und Menschen mit Einschränkungen (Ausnahme Blinde, welche nur den Stock senkrecht heben müssen und warten bis der Verkehr STEHT) aber unpraktisch bis unverständlich. Ein riesen Nachteil sind diese Stangen auch im Winter am Abend! Dutzende Reflektoren werfen das Licht zurück, doch die Person dazwischen geht völlig unter weil man ja im Herbst/Winter ironischerweise nur dunkle Kleiderfarben trägt und in den Läden die dunklen Herbstfarben vorrangig angeboten werden. Ich sehe gut, doch hab ich zweimal fast jemanden angefahren, der wohl dachte Vorrang zu haben - unsichtbar bremst es sich schlecht! Ich hätte diese hässlichen Teiile lieber gestern wieder weg!

anonym, 23/04/2022 10:50, 08/08/2022 09:42

Wird es eine Abstimmung über die Ortsplanungsrevision geben?

anonym, 22/03/2022 11:35, 08/08/2022 09:42

Interessiert lese ich die Beiträge im Wiki.Zunehmend erstaunt mich jedoch,dass bis dato noch nie das Thema Wirtschaftsstandort WIDNAU angesprochen wurde! Tempo 30, Fuss und Velowege ok braucht es, aber letztendlich leben wir und unsere Sozialsysteme von einer florierenden Wirtschaft. Das Viscoeareal mit ca. 50000 m2 Industrieland wird wahrscheinlich in den nächsten 5 bis 10 Jahren überbaut sein. Was dann??Es braucht bereits heute eine Vision zum Wirtschaftsstandort Widnau. Wo sind die Wirtschafts und Gewerbeflächen in 10 und 15 Jahren??? Erstaunlich, dass dies für Viele (inkl. Gemeinderat) kein Thema ist

kahu, 13/04/2022 13:53, 08/08/2022 09:42

Besten Dank für Ihren Input betr. Wirtschaftsstandort. Der Gemeinderat plant die Ansiedlung von neuen Unternehmen im Viscoseareal mit grosser Umsicht und in die Zukunft gerichtet.

Im kantonalen Richtplan ist das Viscoseareal/Unterletten als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet von kantonaler Bedeutung aufgeführt. Es gilt, die bestehenden Industriebauten optimal zu nutzen und auszubauen. Die unbebauten, grossen Grundstücke sind wertvolle Reserven. Dort sollen mittel- bis langfristig innovative Unternehmen mit hoher Wertschöpfung angesiedelt werden. Studien, die für die Bebauung vorliegen, zeigen das enorme Potenzial dieser Flächen auf. Sie sollen nicht in kleine Teile abparzelliert werden. Es sind zukunftsweisende Gesamtkonzepte für die Bedürfnisse der Industrie 2.0 zu entwickeln.

Entgegen Ihrer Annahme ist nicht nur die Gegenwart, sondern auch die künftige Entwicklung im Fokus: Neue Gewerbe- und Industriegebiete können künftig nur noch in regionaler Abstimmung und gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans eingezont und erschlossen werden. Die Rheintaler Gemeinden haben im Zuge des im September 2021 beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramms eine Analyse gemacht. Die aktuell in der Region verfügbaren Flächenreserven für Gewerbe und Industrie werden aktuell als genügend taxiert; sie sollen jedoch optimal ausgenützt werden. Mögliche künftige überkommunale Arbeitsgebiete wurden ebenfalls vorevaluiert; die entsprechende Aufarbeitung ist für die nächste Planungsdekade vorgesehen.

Weiter Informationen dazu unter Siedlung: https://www.agglomeration-rheintal.org/agglomerationsprogramm/siedlung.html

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wiki/projekt_revision_ortsplanung/revision_ortsplanung.1661962553.txt.gz · Zuletzt geändert: 31/08/2022 18:15 von brwe