Der Gemeinderat lädt interessierte Personen, Gruppierungen und Parteien ein, sich aktiv am Prozess zur Revision der Ortsplanung zu beteiligen.
Es spielt keine Rolle, ob das Thema Ortsplanung für Sie Neuland ist, oder ob Sie vom Fach sind, ob Sie noch zur Schule gehen oder pensioniert sind, ob Sie stimmberechtigt sind oder nicht, ob Sie Ideen einbringen oder die erarbeiteten Zwischenergebnisse beurteilen möchten: Ihre Meinung interessiert uns. Je bunter die Gruppe der Teilnehmenden, umso interessanter sind die Diskussionen.
Öffentliche Auflage zu Totalrevision Nutzungsplanung - Zonenplan und Baureglement
9. Februar 2023 bis 10. März 2023
Der Gemeinderat hat am 31. Januar 2023 in Anwendung von Art. 7 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung erlassen:
Die Unterlagen liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom Donnerstag, 9. Februar 2023, bis Freitag, 10. März 2023, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter), der Planungsbericht sowie die Beilage zum Baureglement (Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat Widnau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951,1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Unterlagen 2. Mitwirkung:
Unterlagen 1. Mitwirkung:
Zonenplan und Baureglement bisher
Schutzverordnung neu
Schutzverordnung bisher
Strategie / Analyse
Richtplan bisher
Verkehr
Baureglement / Zonenplan
Fokus
Planungs- und Baugesetz PBG
Webseiten
Am 3. März 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Der Bundesrat hat das revidierte Raumplanungsgesetz auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt.
Danach hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. 2017 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons St.Gallen ( Text, Karte ) genehmigt.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen ausserdem das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Darin sind alle für das Bauen im Kanton St. Gallen wichtigen Bauvorschriften enthalten.
Die Gemeinden müssen nun ihre Planungsinstrumente wie Zonenplan, Schutzverordnung, Richtplan und Baureglement an die neuen Bestimmungen des Bundesrechtes und des kantonalen Rechtes über die Raumplanung anpassen. Dazu haben sie zehn Jahre Zeit.
Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Dieser Wechsel in den Grundauffassungen der Raumplanung stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.
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Mehrere Antworten auf neuere Beiträge
Katja Hutter, 26/04/2023 13:42 Während der öffentlichen Auflage des Zonenplans und des Baureglements sind bis 10. März 2023 29 Einsprachen eingegangen. … (zum Beitrag)
Katja Hutter, 04/04/2023 11:55 Für die Erhöhung der Fussgängersicherheit konnte mit den Überbauungen längs der Auenstrasse ein zweites Trottoir sowie ein Verkehrsberuhigungselement mit Querungshilfe für die Fussgänger realisiert werden. … (zum Beitrag)
Katja Hutter, 22/03/2023 17:46 Mit den Verengungen wird tatsächlich eine Verkehrsberuhigung erreicht. … (zum Beitrag)
Katja Hutter, 03/03/2023 16:00 Mobilfunkantennen bedürfen für die Erstellung einer Baubewilligung. … (zum Beitrag)
Katja Hutter, 13/02/2023 10:03 Die gewerbliche Nutzung ist sehr vielfältig. Eine gewerbliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn keine Räume für privates Wohnen vermietet resp. zur Verfügung gestellt werden. (zum Beitrag)
Katja Hutter, 12/12/2022 08:43 In der Konzeptphase sind ganz grobe Kosten abgeschätzt worden, … (zum Beitrag)
Katja Hutter, 07/12/2022 13:58 Besten Dank für Ihre Anregung. Die Gemeinde Widnau hat im 2013 eine flächendeckende Machbarkeitsstudie für das Erstellen von Wärmeverbünden geprüft; … (zum Beitrag)
Raserei
anonym, 24/03/2023 23:01 Vor wenigen Jahren wurde an der Auenstrasse zwischen Hauptstraße und Augiessenstrasse eine Verkehrsverengung gebaut. Leider nützt sie nichts, wird doch auf diesem Abschnitt immer wieder gerast!! Obwohl unsere Gemeindepolizei diesen Abschnitt täglich befährt. … (zum Beitrag)
obligatorisches Referendum?
anonym, 21/03/2023 12:35 Der Zonenplan lag bis 10.03.2023 öffentlich zur Einsicht auf. Vielleicht sind noch Einsprachen eingegangen, die zuerst bereinigt werden müssen. … (zum Beitrag)
Verkehrskonzept, Tempo 30
anonym, 10/03/2023 17:36 Die nun vorliegende Zonenplanrevision erlaubt stark verdichtetes Bauen, was neben einem signifikanten Bevölkerungswachstum unwiderruflich auch ein grosses Verkehrsaufkommen für Widnau bedeuten wird. … (zum Beitrag)
Diskussion
Zurzeit laufen Abklärungen betreffend einer möglichen zeitlich limitierten Zwischennutzung aufgrund einer konkreten Anfrage. Als Vermieterin muss die Gemeinde in der Lage sein, über die Mietdauer sicherzustellen, dass die Alt-Liegenschaft als Mietobjekt tadellos weiter funktioniert (z.B. Heizung, Sanitäranlagen etc.). Somit kommt eine temporäre Zwischennutzung nur dann in Frage, wenn das Kosten-/Nutzenverhältnis gegeben ist. Langfristig gesehen ist das Areal eine Baulandreserve. Ob alles ganz rückgebaut wird oder es eine Kombination von Neubau und Sanierung/Umnutzung von bestehender Bausubstanz ist, wird sich weisen.
Ich bin dann ziemlich erschrocken, was für Auswirkungen die geplanten flankierenden Massnahmen des Agglomerationsprogramms für Widnau haben.
Gemäss diesem Dokument (S.130) soll der Verkehr an der Hauptstrasse um bis zu 3000 Fahrzeuge (-14%) am Tag geringer sein. Dafür soll der Verkehr:
- An der Rheinstrasse um 1000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+17%) - An der Balgacherstrasse um 600 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+22%) - An der Unterdorfstrasse um 800 Fahrzeuge pro Tag zunehmen (+9%). Die Unterdorfstrasse (Sammelstrasse) führt dann mehr Fahrzeuge als die Bahnhofstrasse (Hauptstrasse)
Der Druck der Lebensader (Hauptstrasse) wird also auf die Arterien (Nebenstrassen) abgelassen. Medizinisch spricht man dann von Hirnschlag.
Wie kann es sein das Widnau das Agglomerationsprogramm in dieser Form unterstützt? Und wieso wird dem in der Ortsplanung nicht Rechnung getragen? Wie will Widnau dem entgegenwirken?
Auswertungen zeigen, dass der öV in der Region Rheintal – trotz der guten Voraussetzung seitens der Siedlungsstruktur und der Bahnanbindung – im Kantonsvergleich viel weniger benutzt wird (11% gegenüber 23% des Gesamtkantons). Schlussfolgerung daraus ist, dass das Potential für den öV relativ hoch ist, analog dem Anteil des Binnenverkehrs.
Die flankierenden Massnahmen in der Mobilitätsstrategie beziehen sich auf Geschwindigkeitsreduktionen entlang den sensiblen Ortsdurchfahrten und auf die Lenkung der Ströme an den strategischen Knoten. Massnahmen an Strassen verursachen immer eine Verkehrsumlagerung. Die Hauptachse darf jedoch nicht zulasten der tiefer eingestuften Strassen entlastet werden. Die Funktionalität der Hauptstrasse muss erhalten bleiben. Eine Entlastung der Lebensader (Hauptstrassen) kann durch sinnvolle Verkehrslenkung und neue Strassen erfolgen. Eine Entlastung kann aber auch erreicht werden, wenn die Arbeitspendler vom Auto aufs Velo und den öffentlichen Verkehr umsteigen. Ein Ziel des Agglomerationsprogramms ist es unter anderem, das Angebot für Velofahrer und Fussgänger zu verbessern und den öV (Taktverdichtung, Taktsicherheit) zu stärken und entsprechend attraktiver zu gestalten.
An der Lebensader Post-/Diepoldsauerstrasse laufen aktuell die Planungen für ein neues Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK). Mit der Strassenraumgestaltung muss die Funktionalität der Strasse erhalten bleiben und Verkehrsumlagerungen vermieden werden. In erster Linie soll der Verkehr verstetigt und den Radfahrern und Fussgängern genügend Raum für die sichere Fortbewegung zur Verfügung gestellt werden.
Gerade das Rheintal hat topografiebedingt ein grosses Potential für die Förderung des Veloverkehrs (Velo-Arbeitspendler). Mit sicheren, direkten und möglichst hindernisfreien Verbindungen zu den Arbeitsplätzen / Zentren soll der Veloverkehr gefördert werden. Sei es längs der Hauptstrasse mit genügend breiten Velostreifen oder entlang des Binnenkanals mit den geplanten Velounterführungen. Die Mobilitätsstrategie St. Galler Rheintal mit den erwähnten Simulationen zeigt denn auch deutlich auf, dass nicht jede Gemeinde einzeln Massnahmen gegen den Verkehr unternehmen kann, sondern dass dies regional angegangen werden muss.
Für die Verkehrszunahmen sind wir alle mitverantwortlich – steigen wir also einmal mehr auf unser Velo oder nehmen den öV!
In der Entwicklung der Gebäudehöhen wurde in sämtlichen Wohnzonen ein Sockel von 0.7 - 1.0 Meter für die Realisierung eines Hochparterres vorgesehen. Die in Widnau durchaus sinnvolle Höherstellung von Gebäuden aufgrund von möglichem Hochwasser wurde somit berücksichtigt. Die Auswirkung von grossen Tiefgaragen resp. Untergeschossen auf die Baumassenziffer wird an einer der nächsten Sitzungen der Kerngruppe Ortsplanung nochmals vertieft diskutiert.
Nach Studium des Zonenplans und Baureglements sind folgende 2 Fragen aufgetaucht:
A) Im neuen Baureglement gibt es keine Firsthöhe mehr. Gemäss Art 20 Abs. 2 kann bei einem Satteldach/Walmdach die Gesamthöhe um 1.5 m überschritten werden. Verstehe ich das richtig, dass in der Zone W13.5a somit eine „Firsthöhe“ von 13.5 + 1.5 m = 15 m gilt?
B) Es werden Gebiete von W2a in W13.5a umgezont. Somit werden 3 statt 2 Vollgeschosse (in beiden Fällen plus Dachausbau) erlaubt, sowie die Gebäudehöhe von von 7.5 m auf 10 m und die „Firsthöhe“ von 11 m auf 15 m erhöht. Dies wird als „Weiterentwicklung/moderate Nachverdichtung“ bezeichnet. In vollüberbauten Gebieten nach W2a mit grösstenteils 2geschossigen Bauten ohne Dachausbau haben diese Umzonungen einen dramatischen Effekt und verursachen über Jahrzehnte ein uneinheitliches Quartierbild, was wohl nicht im Sinne der Ortsplanung sein kann. Ist das wirklich erwünscht, zumal ja auch W10.5a mit Wegfall der Ausnützungsziffer eine erhebliche „moderate“ Nachverdichtung gegenüber W2a erlaubt?
Der grosse Anteil der bisherigen Zone W2A konnte in die Zone W9.5A, W10.5A oder W10.5 überführt werden. Bei einem Quartier war dies aus Sicht der Spezialisten aufgrund der Höhenstaffelung zu den angrenzenden Zonen (A17.0 mit Gesamthöhe 17.0 Meter / WG 14.0 mit Gesamthöhe 14.0 Meter) nicht möglich. Aus raumplanerischer Sicht ist die Zone W13.5A an diesem Ort stimmig. Trotzdem nehmen wir den Input gerne auf und werden dieses Thema in der Kerngruppe nochmals erörtern.
Ist nicht auch das Dreieck Rietstrasse/Balgacherstrasse/Huebstrasse heute W2A und nachher W13.5A?
dh. es hat vom alten zum neuen Zonenplan bei den Grünzonen keinerlei Änderungen geben ausser die Namensbezeichnung. Rechtlich etc. bleibt alles beim alten. Ist das richtig?
Im Art. 16 PBG Artikel 2 steht, dass die politische Gemeinde den den Zweck im Rahmennutzungsplan näher festlegt.
Können Sie mir sagen, wo ich den Rahmennutzungsplan finde?
Wann wird ein sicherer Übergang zwischen Migros und Rhyland eingeführt? Die Autos werden da überhaupt nicht langsamer. Es ist sehr gefährlich.
Stöcke auf der Straße sind eine lokale Erfindung, keine gesetzliche Regelung. Die Fahrer achten nicht darauf. Es gibt keine Verkehrszeichen, weder horizontal noch vertikal.
Die Stadtverwaltung reagiert nicht auf das Problem. Vielleicht kümmert sich endlich der neue Bürgermeister darum.
Nun, Sie sind mit Ihrem Anliegen wohl nicht alleine. Leider wird die Bahnhofstrasse seit Anbeginn gebetsmühlenartig als „grossen Erfolg“ verkauft. Schattenseiten werden konsequent ausgeklammert.
Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Die fehlenden Zebrastreifen an der Bahnhofstrasse sind speziell für Kinder sehr gefährlich. In der Schule bringt man ihnen bei, am Zebrastreifen zu warten bis ein Auto steht. An der Bahnhofstrasse ist das Konzept zu warten bis eine Lücke kommt, um anschliessend in die Mitte zu rennen, um wieder auf eine Lücke zu warten. Absolut ungeeignet für Kinder! Den Vogel abgeschossen hat die Gemeinde aber mit den weissen Blindenleitlinien am Boden, welche einem Blinden einen Zebrastreifen suggerieren, wo keiner ist!
Das Konzept mit den Querungsstellen ohne Fussgängerstreifen ist in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Tiefbauamt als Strasseneigentümer und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, erarbeitet worden. Letztere ist für die Anordnung der Markierungen zuständig. Der Vorteil der fehlenden Fussgängerstreifen ist, dass die Strasse an beliebiger Stelle überquert werden kann. Sobald ein Fussgängerstreifen markiert ist, darf die Strasse nur beim Fussgängerstreifen gequert werden. Die eigenen Erfahrungen und Beobachtungen, aber auch positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass das System grundsätzlich funktioniert und für die Fussgänger das Queren auch ohne Fussgängerstreifen sicher möglich ist. Ja, sehr häufig halten die Autofahrer an, um den Fussgängern das Queren zu ermöglichen. Die Verkehrsschulung bei den Schulkindern wird neu auch auf das Queren von Strassen ohne Fussgängerstreifen angepasst, da dieses Modell an der Bahnhofstrasse und darüber hinaus auch in anderen Zentren umgesetzt wurde und wird. Bezüglich des Blindenleitsystems möchten wir festhalten, dass diese Markierung zusammen mit der Procap, der Fachorganisation für Sehbehinderte, erarbeitet wurde. Das Blindenleitsystem wurde mit verschiedenen, in Widnau wohnhaften sehbehinderten Personen besprochen, getestet und auf deren Bedürfnisse hin optimiert.
Das System der Bahnhofstrasse funktioniert im Grundsatz gut. Nach der Fertigstellung hatten wir viele kritische Stimmen, und viele dieser kritischen Stimmen haben nachträglich gemeldet, dass das Konzept recht gut funktioniert. Selbstverständlich gibt es Details, welche nachträglich hätten optimiert werden können. Natürlich ist bei einer Beurteilung auch immer entscheidend, welche «Brille» man aufhat: der Berufschauffeur hat beispielsweise ganz andere Bedürfnisse als der/die Fussgänger/in, der/die Radfahrer/in, die Gewerbetreibende usw.
… das Problem liegt wohl eher an den rücksichtslosen Verkehrsteilnehmenden und nicht an den Verwaltungen?
Ich stimme zu. In diesem Stadtteil gibt es keine Fußgängerzonen. Es gibt keine Markierungen. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, aber auch für andere ist es schwierig, die Straße zu überqueren. Ist es wirklich ein großes Problem, die Geschwindigkeit zu begrenzen und eine gefährliche Stelle zu markieren?
Wird es eine Abstimmung über die Ortsplanungsrevision geben?
Interessiert lese ich die Beiträge im Wiki.Zunehmend erstaunt mich jedoch,dass bis dato noch nie das Thema Wirtschaftsstandort WIDNAU angesprochen wurde! Tempo 30, Fuss und Velowege ok braucht es, aber letztendlich leben wir und unsere Sozialsysteme von einer florierenden Wirtschaft. Das Viscoeareal mit ca. 50000 m2 Industrieland wird wahrscheinlich in den nächsten 5 bis 10 Jahren überbaut sein. Was dann??Es braucht bereits heute eine Vision zum Wirtschaftsstandort Widnau. Wo sind die Wirtschafts und Gewerbeflächen in 10 und 15 Jahren??? Erstaunlich, dass dies für Viele (inkl. Gemeinderat) kein Thema ist
Besten Dank für Ihren Input betr. Wirtschaftsstandort. Der Gemeinderat plant die Ansiedlung von neuen Unternehmen im Viscoseareal mit grosser Umsicht und in die Zukunft gerichtet.
Im kantonalen Richtplan ist das Viscoseareal/Unterletten als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet von kantonaler Bedeutung aufgeführt. Es gilt, die bestehenden Industriebauten optimal zu nutzen und auszubauen. Die unbebauten, grossen Grundstücke sind wertvolle Reserven. Dort sollen mittel- bis langfristig innovative Unternehmen mit hoher Wertschöpfung angesiedelt werden. Studien, die für die Bebauung vorliegen, zeigen das enorme Potenzial dieser Flächen auf. Sie sollen nicht in kleine Teile abparzelliert werden. Es sind zukunftsweisende Gesamtkonzepte für die Bedürfnisse der Industrie 2.0 zu entwickeln.
Entgegen Ihrer Annahme ist nicht nur die Gegenwart, sondern auch die künftige Entwicklung im Fokus: Neue Gewerbe- und Industriegebiete können künftig nur noch in regionaler Abstimmung und gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans eingezont und erschlossen werden. Die Rheintaler Gemeinden haben im Zuge des im September 2021 beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramms eine Analyse gemacht. Die aktuell in der Region verfügbaren Flächenreserven für Gewerbe und Industrie werden aktuell als genügend taxiert; sie sollen jedoch optimal ausgenützt werden. Mögliche künftige überkommunale Arbeitsgebiete wurden ebenfalls vorevaluiert; die entsprechende Aufarbeitung ist für die nächste Planungsdekade vorgesehen.
Weiter Informationen dazu unter Siedlung: https://www.agglomeration-rheintal.org/agglomerationsprogramm/siedlung.html