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wiki:projekt_revision_ortsplanung:einzonungen

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Keine zusätzlichen Einzonungen

anonym, 08/06/2020 23:15 - Im detaillierten Analysebericht vom 8.11.2019 wird auf Seite 23 die Prognose gemacht, wonach Widnau bis im Jahr 2040 mit circa 1800 bis 1900 zusätzlichen Einwohnern zu rechnen hat und im Jahr 2017 noch 15,2 Hektaren unbebaute Bauzonenflächen existierten. Deshalb seien zusätzliche Einzonungen in dieser Ortsplanungsrevision nicht vorgesehen.

Vorweg zu sagen, „sei nicht vorgesehen“, ist meiner Meinung nach falsch. Wir Widnauer sollten sehr wohl darüber diskutieren. 152`000 Quadratmeter Boden reichen gerade einmal für 300 durchschnittliche Einfamilienhäuser. Viel Boden in Bauzonen wird nicht genutzt. Diese Grundeigentümer gesetzlich zum Verbauen oder Verkaufen zu zwingen, ist zwar gesetzlich möglich, aber fragwürdig. Dazu kommt noch die für einen effizienten Vermietungsmarkt geringe Quote an Leerwohnungen, die optimal etwa 2% betragen sollte.

All das führt nur zu einer Strategie des Abwartens, statt des Handelns. Zusätzliche Zonen sind absolut notwendig und auch an der Zeit. Auch Junge Leute wollen bauen, oder ein Objekt mieten können!

anha, 24/06/2020 15:57, 24/06/2020 16:07 - Innenentwicklung ist in Widnau nichts Neues. Seit Jahren verfolgt die Gemeinde erfolgreich diese Strategie des Wachstums innerhalb von klaren Siedlungsgrenzen. Für eine massvolle bauliche Entwicklung in der Gemeinde braucht es nicht zwingend mehr Bauzonenfläche. Ziel ist es, zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohnern im bereits überbauten Gebiet qualitativ hochwertigen Wohnraum anbieten zu können. Das funktioniert, wenn auf den noch nicht bebauten Grundstücken intelligente Wohnkonzepte entwickelt werden. Zur Überbauung gezwungen wird in Widnau niemand. Die Bautätigkeit ist schon heute auf einem sehr hohen Niveau.

Den Traum vom Eigenheim kann man sich - nicht nur in Widnau - nicht mehr so einfach erfüllen wie vor 30 Jahren. Mit der Annahme der Revision des Raumplanungsgesetzes 2013 hat sich die Schweizer Bevölkerung für einen verstärkten Schutz der Landschaft, gegen die Zersiedlung und für eine Konzentration der baulichen Entwicklung auf Orte mit guter öV-Erschliessung ausgesprochen. Das heisst: In erster Priorität soll die Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets gefördert und auf Neueinzonungen verzichtet werden. Dies zum Schutz der Landschaft und um unseren Enkeln auch noch unverbaute Flächen zu überlassen. Diesen Grundsatz gilt es nun auf Gemeindeebene mit Augenmass umzusetzen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit den vorhandenen Bauzonenreserven auch noch für die nächste Planungsperiode (die nächsten 15 Jahre) genügend Handlungsspielraum zu haben. Schon heute werden mehr als die Hälfte der Bauvorhaben nicht auf der «grünen Wiese» realisiert, sondern es werden bestehende Bauten durch Neubauten ersetzt. Wenn es gelingt, diese stetige Siedlungserneuerung dazu zu nutzen, laufend die Wohn- und damit die Lebensqualität zu verbessern, dann gewinnen alle.

anonym, 27/06/2020 09:58, 27/06/2020 10:26 - Theorie und Praxis sind leider nicht immer kongruent! Was ist massvoll? Wer entscheidet darüber? In der Schweiz hat zum Glück das Volk das letzte Wort und nicht die Träger von Amt und Würden. Es mag lobenswert sein, schon heute an die Enkel zu denken, doch sollten dabei die Kinder nicht ausgelassen werden. Es mag in der Theorie auf dem Blatt genügend Raum geben, dessen Nutzung durch die Eigentümer kann aber nicht einfach als Prämisse gesehen werden. Für ein Paar, das in einem Einfamilienhaus wohnt, mag die Lebensqualität stimmen, doch für eine 5-köpfige Familie in einer 4,5-Zimmer-Wohnung sieht die Ausgangslage wohl anders aus. Unsere Vorfahren haben sogenanntes „Übriges Gemeindegebiet“ aus gutem Grund konzipiert, nämlich um ihren Kindern und Enkeln Boden für ihr Eigenheim und ihr Gewerbe zu hinterlassen. Der Quadratmeterpreis ist nicht irrelevant. Und zuletzt kann nicht einfach von „grünen Flächen“ geredet werden. Eine Differenzierung ist immer klug. Was dient der Artenvielfalt mehr? Ein Haus mit zahlreichen und verschiedenen Bäumen, Sträuchern und Blumen, oder ein Feld, auf dem Mais gepflanzt wird?

anha, 29/06/2020 13:39 - Das Volk hat die Rahmenbedingungen für das neue Raumplanungsgesetz angenommen. Der Kanton hat die Vorgaben im neuen Bau- und Planungsgesetz umgesetzt. „Übriges Gemeindegebiet“ gibt es nicht mehr. Diese Art der „Reservestellung“ ist abgeschafft.

anonym, 01/07/2020 21:51 - Das kann so nicht gesagt werden. Das Volk hat die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 15. Juni 2012 angenommen. Der Kanton hat die Vorgaben im neuen Planungs- und Baugesetz vom 5. Juli 2016 umgesetzt. „Übriges Gemeindegebiet“ gibt es noch und zwar bis auch die Politische Gemeinde Widnau über einen neuen Richt- und Zonenplan entschieden hat. Soweit ich weiss, existieren der Richtplan 2001 und der Zonenplan vom 27. Oktober 1994 mit Nachführungen bis 20. Oktober 2017 noch. Diese Pläne sind sogar gleich hier oben auf dieser Seite unter Dokumente aufgeführt. Ein Blick hinein lohnt sich allemal. Diese Art der „Reservestellung“ ist nach kantonalem Recht durch neue Instrumente abgelöst worden. In Art. 7 Abs. 3 lit. a gewährt der Kanton den Gemeinden sogar, die Zonenarten im Rahmen des Erlasses weiter differenzieren zu können. Aber das ist ein kleines terminologisches Detail. Der Sondernutzungsplan ist wesentlicher. Nach innen zu verdichten ist und bleibt die Priorität, das bestreitet wohl kaum jemand, doch Widnau wächst schneller als der Rest der Region. Ein Sondernutzungsplan lehnt sich dem Gesetz nach an die Boden-Auslastung. Für visionäre Köpfe, wie wir Widnauer doch sind, lohnt es sich schon heute, darüber nachzudenken.

anonym, 26/06/2020 09:09 - Die Kantone Neuenburg, Freiburg und Wallis haben einen Leitfaden „Siedlungsentwicklung nach innen mit 32 Beispielen für Verdichtung in der Schweiz“ vorgestellt, der sich an die Gemeinden und die breite Öffentlichkeit richtet.

Ich finde die Broschüre sehr informativ und anregend, um sich mit der neuen Philosophie der Raumplanung (Verdichtung, Bauen nach innen, Aufwertung) vertraut zu machen. Quelle: https://www.fr.ch/de/raum-planung-und-bau/raum/siedlungsentwicklung-nach-innen

anonym, 27/06/2020 08:06, 27/06/2020 09:32 Ich finde auch die Schweizer Plattform für Innenentwicklung und Verdichtung https://www.densipedia.ch/ als Informationsquelle sehr nützlich.

anha, 29/06/2020 13:37 - Auch das Amt für Raumentwicklung des Kantons St.Gallen hat eine Broschüre erstellt zum Thema: Siedlungsentwicklung nach innen (https://www.sg.ch/bauen/raumentwicklung/ortsplanung/siedlungsentwicklungnachinnen.html).

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